Der Online Infokasten 

Änderung der Ruhezeiten in der Kleingartenanlage

einzuhaltende Ruhezeiten:    Montags bis Samstag von 13°° bis 15°°

Sonntags ist durchgehend die Ruhezeit einzuhalten.

in den ungeraden Wochen im Monat darf auch am Samstag von 15°° bis 18°° noch gewerkelt werden.

diese Regelung gilt laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.03.2007 und beschränkt sich auch nur auf die Saisonzeit.

An folgenden Tagen darf auch am Samstag nach 15°° bis 18°° gewerkelt werden: