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Der Online Infokasten
Änderung der Ruhezeiten in der Kleingartenanlage einzuhaltende Ruhezeiten:
Montags bis Samstag von 13°° bis 15°° Sonntags ist durchgehend die Ruhezeit
einzuhalten. in den
ungeraden Wochen im Monat darf auch am
Samstag von 15°° bis 18°° noch gewerkelt werden. diese Regelung
gilt laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.03.2007 und beschränkt sich
auch nur auf die Saisonzeit. An folgenden Tagen darf auch am Samstag nach 15°° bis 18°° gewerkelt werden:
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