Wollen oder müssen Sie Ihre Parzelle abgeben?
Nun, der Verfahrensweg ist wie folgt:
Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform.
Der Pächter kann den Kleingartenpachtvertrag nur bis zum 30. November eines jeden Jahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag im August dem Verein zugegangen sein. Das soll aber nicht heißen, dass wenn ein neuer Pächter Ihren Garten übernehmen will, das Verfahren hinausgezögert wird. Er kann den neuen Unterpachtvertrag unterzeichnen, wenn die Kündigung komplett bearbeitet ist. Nach Einreichung der Unterlagen wird eine Begehung Ihres Gartens durch Sie und ein Mitglied des Vorstandes durchgeführt. Bei der Suche eines Nachnutzers ist der Vorstand gern behilflich, jedoch sollte es auch in Ihrem Interesse liegen, einen Nachpächter zu finden. Übrigens: Selbst wenn Sie gekündigt haben, müssen sie die Pacht und Mitgliedsgebühr weiterzahlen, bis ein neuer Pächter gefunden wird. Dies begründet sich u.a. auf der Tatsache, dass Sie z.B. ein Haus und Pflanzungen, die geschätzt wurden, ja auch bezahlt bekommen und nicht wie bei einer gemieteten Wohnung sämtlichen Besitzstand mitnehmen.
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